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Mag. Dr. Rosanna Rugli-Quarino

Wichtige Informationen

Terminvereinbarung sowohl telefonisch als auch per E-Mail möglich.

Um wertvolle Zeit bei unserer Erstordination zu sparen, bitte ich Sie folgendes Dokument ausgefüllt mitzunehmen. Somit können wir gemeinsam auf Ihre Beschwerden und Anliegen eingehen. Je mehr ich über diese erfahre, desto besser kann ich Sie ganzheitlich gesundheitlich betreuen.

ERSTORDINATION

  • Analyse der Vorgeschichte
  • Durchsicht der vorliegenden Befunde
  • Besprechung der notwendigen Untersuchungen

ZWEITORDINATION

  • ausführliche Besprechung der neuen Befunde
  • Therapieeinleitung
  • Planung der Kontrolltermine

Zum Erstgespräch bringen Sie bitte relevante Befunde und- wenn möglich- den Impfpass mit. Das Erstgespräch beinhaltet eine ausführliche Anamnese und dient dem Kennenlernen, der Klärung Ihrer Wünsche und im weiteren Verlauf dem Planen der diagnostischen Schritte und Behandlungsziele. Bitte sagen Sie Termine, die Sie nicht einhalten können, spätestens 24 Stunden vor dem geplanten Termin ab. Anderenfalls wird die freigehaltene Zeit verrechnet.

1

Nach dem ausführlichen Erstgespräch (60 Minuten) erfolgt eine Blutabnahme und nach Bedarf eine spezielle Stuhldiagnostik in einem Speziallabor.
2

Eine genaue Erhebung des Immunstatus wird durchgeführt, um die Immunlage des Patienten/der Patientin zu ermitteln und die Therapie entsprechend anzupassen.Diese äußerst genaue und komplexe Gesamtheit von Messdaten dient als Diagnosehilfe. Nach dem Eintreffen aller Befunde werden diese im Rahmen der Zweitordination (60 Minuten) mit dem Patienten/der Patientin besprochen.
3

Anschließend wird ein Therapieplan vorgelegt und es folgt eine gemeinsame ärztliche Beratung unter Einbeziehung der Lebensstilfaktoren.
4

Überprüfung des Therapieerfolges durch regelmäßige Kontrollen (30 Minuten).

Ich bin Wahlärztin, d.h. ich habe keinen Kassenvertrag.

Ich stelle für meine Leistungen Honorarnoten aus, die Sie (gemeinsam mit dem Einzahlungsbeleg) bei Ihrer gesetzlichen KRANKENKASSE einreichen können. (siehe Downloadbereich weiter unten)

Die Höhe der Rückvergütung ist kassenabhängig.

Zusätzlich zu den gesetzlichen Krankenkassen stehen Ihnen unterschiedliche PRIVATARZTVERSICHERUNGEN zur Auswahl. Diese erstatten normalerweise den Anteil der Honorarnote, den die gesetzliche Krankenkasse nicht übernommen hat, sodass Sie als Patient am Ende nichts für die Behandlung bezahlen.